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JuraForum.deUrteileVorschriftenSStGB§ 153 StGB 

Entscheidungen zu "§ 153 StGB"

Übersicht

BGH – Beschluss, VIII ZB 20/06 vom 08.04.2008

Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster Instanz zur Sache ausgesagt hat, darf das Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen seiner erstinstanzlichen Aussage aussetzen würde.

OLG-CELLE – Urteil, 22 Ss 142/03 vom 04.11.2003

Eine beschworene Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtags kann trotz Art. 27 Abs. 6 S. 2 NdsVerf. wegen der in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassenen geltenden Fassungen der §§ 153, 154 StGB jedenfalls nicht als Meineid bestraft werden.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 3 Ss 120/01 vom 20.06.2002

Die Unverwertbarkeit einer Zeugenaussage, die sich aus einem an die Verletzung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO anknüpfenden Verwertungsverbot in einem gegen den Zeugen geführten Strafverfahren ergeben kann, beschränkt sich auf den Nachweis vor der Vernehmung begangener Taten. Für den Schuldspruch wegen erst anlässlich der Vernehmung verwirklichter Aussagedelikte kommt diesem Verwertungsverbot keinerlei Bedeutung zu.

BGH – Beschluss, 1 StR 106/00 vom 09.05.2000

StGB §§ 258, 153, 22, 26; StPO § 137 Abs. 1 Satz 1

Zur Frage der Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage, die nur möglicherweise richtig ist.

BGH, Beschl. vom 9. Mai 2000 - 1 StR 106/00 -
LG Augsburg

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 816/99 vom 06.01.2000

Leitsatz:

1. Der Klageerzwingungsantrag ist nicht deshaslb unzulässig, weil er sich nicht mit allen Gründen des Einstellungsbescheides auseinandersetzt; es genügt, wenn er die (aus objektiver Sicht) tragenden Gründe abhandelt.

2. War die (falsche) Aussage noch nicht genehmigt worden, weil dies in einem nächsten Termin erfolgen sollte, der dann jedoch nicht mehr stattgefunden hat, so ist die Zeugenaussage und damit das Delikt noch nicht beendet.

BGH – Beschluss, 3 StR 263/05 vom 07.02.2006

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 16a CD 05.1692 vom 08.08.2005

BGH – Urteil, 1 StR 40/02 vom 16.05.2002

BVERFG – Beschluss, 2 BvL 2/01 vom 28.03.2002

BGH – Beschluss, 2 StR 279/00 vom 16.08.2000

BGH – Urteil, 1 StR 668/98 vom 20.07.1999


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