Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenSSpruchG§ 11 SpruchG 

Entscheidungen zu "§ 11 SpruchG"

Übersicht

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 7/07 vom 14.03.2007

1. Spruchverfahren können in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO ausgesetzt werden, wenn ein (Zivil)rechtsstreit greifbaren Einfluss auf die Unternehmensbewertung auszuüben vermag und die Aussetzung den Verfahrensbeteiligten zumutbar ist.

2. Gegen die Entscheidung des Landgerichts, ein Spruchverfahren auszusetzen, ist in entsprechender Anwendung von § 252 ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 250/05 vom 29.12.2005

Keine Unterbrechung des Spruchverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 11 SpruchG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum