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JuraForum.deUrteileVorschriftenSSpielV§ 9 SpielV 

Entscheidungen zu "§ 9 SpielV"

Übersicht

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 179/06 vom 10.01.2008

Die Möglichkeit, durch gewonnene Punkte ein - unter Umständen unbegrenztes - Weiterspielen zu erreichen, ist gemäß § 6 a Satz 1 lit a) SpielV verboten, weil sie die Begrenzung der Weiterspielberechtigung auf sechs Freispiele gemäß § 6 Satz 3 SpielV umgeht.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 281/06 vom 18.01.2007

§ 9 Abs. 2 SpielV deckt das Verbot von Jackpot-Systemen in Spielhallen, in denen Geldspielgeräte aufgestellt sind.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 126/06 vom 14.07.2006

Auflage in einer Spielhallenerlaubnis, eine Teilnahme an Gewinnspielen weder selbst noch durch Dritte zu ermöglichen.

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 1 Bf 214/04 vom 04.03.2005

Fun Games, die die Möglichkeit biete, Einsätze aus früheren Einzelspielen zurückzugewinnen, sind Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, die eine Zulassung durch die Physikalisch - Technische Bundesanstalt benötigen.

Das PEP Rabattsystem gewährt den Spielern nach § 9 SpielV unzulässige Vergünstigungen für weitere Spiele.

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 1 Bf 215/04 vom 04.03.2005

Fun Games, die die Möglichkeit bieten, Einsätze aus früheren Einzelspielen zurückzugewinnen, sind Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die eine Zulassung durch die Physikalische - Technische Bundesanstalt benötigen.

§ 9 SpielV verbietet den Spielern mit sog. Bonus Dollar Vergünstigungen hinsichtlich der Spieleinsätze zu gewähren.

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