Die Frist von fünf Monaten zur Übergabe des vollständig abgefassten Urteils an die Geschäftsstelle endet auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag und nicht erst am darauffolgenden Werktag (vgl BAG vom 17.2.2000 - 2 AZR 350/99 = BAGE 93, 360).
1. Gröbliche Pflichtverletzungen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Zulassungsgremien länger als fünf Jahre zurückliegen, können eine Zulassungsentziehung rechtfertigen, sofern sie besonders gravierend sind oder bis in die Gegenwart hinein fortwirken.
2. Die Tatsacheninstanzen müssen in Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit einer nicht sofort vollzogenen Zulassungsentziehung anhand von Tatsachen prüfen, ob das Verhalten des Vertrags(zahn)arztes während des gerichtlichen Verfahrens die Prognose eines künftig pflichtgemäßen Verhaltens zulässt. Verbleibende Zweifel hinsichtlich zukünftigen Wohlverhaltens gehen zu Lasten des (Zahn-)Arztes.
Ein Landessozialgericht darf sich zur Begründung seiner Entscheidung sowohl auf die Entscheidungsgründe des Sozialgerichtsurteils als auch auf die Begründung des Widerspruchsbescheids beziehen.
Rentenversicherungsträger müssen dahingehend aufklären, einen Rentenantrag zu stellen, soweit sie davon ausgehen müssen, daß die Antragstellung aus Unkenntnis unterblieb.