1. Die im Steuerrecht entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum strukturellen Erhebungs-/Vollzugsdefizit ist auf die Festsetzung von jugendhilfe-rechtlichen Elternbeiträgen nach dem "Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen" - GTK - nicht übertragbar.
2. Zum Begriff der steuerfreien Einkünfte i.S.d. § 17 Abs. 4 Satz 3 Fall 1 GTK.
3. Zum Begriff der öffentlichen Leistungen i.S.d. § 17 Abs. 4 Satz 3 Fall 3 GTK.