Ein Deckenlifter ist auch bei Wand- oder Deckenbefestigung keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, sondern ein Hilfsmittel entweder der Kranken- oder der Pflegeversicherung.
Die Umrüstung eines Rolladens und einer Markise auf Elektroantrieb ist weder ein Hilfsmittel der Pflegeversicherung noch eine zuschußfähige Umbaumaßnahme, weil sie nicht der Erleichterung der Pflege und auch nicht zur Aufrechterhaltung einer möglichst selbständigen Lebensführung dient.
Wurde für behindertengerechte Umbauten ein Zuschuß gewährt, so kann ein erneuter Zuschuß nur beansprucht werden, wenn sich der behinderungsbedingte Bedarf geändert hat.