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JuraForum.deUrteileVorschriftenSSGB X§ 48 SGB X 

Entscheidungen zu "§ 48 SGB X"

Übersicht

BSG – Urteil, B 8 SO 33/07 R vom 28.10.2008

1. Zur materiellen Bindungswirkung einer Verfügung, mit der der Sozialhilfeträger die Zahlung von Abwesenheitspauschalen für einen behinderten Hilfeempfänger im Rahmen einer stationären Eingliederungshilfe dem Grunde nach bewilligt hat.

2. Die Ablehnung einer Pauschale kann nicht in die Aufhebung eines Verwaltungsakts, mit dem diese Leistung zuvor dem Grunde nach zugesagt worden war, und eine gleichzeitige Leistungsablehnung umgedeutet werden.

BSG – Urteil, B 9/9a SB 10/06 R vom 24.04.2008

Die sich aus dem Diabetes mellitus ergebende Teilhabebeeinträchtigung ist grundsätzlich nach den Bewertungsvorschlägen der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (hier: Ausgabe 1996) einzuschätzen. Maßgeblich für den Grad der Behinderung ist insbesondere die erreichte Stoffwechsellage und der dabei erfolgende Therapieaufwand.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 2399/05 vom 20.03.2008

Wenn sich während des laufenden Bezugs von Blindengeld erweist, dass die betroffene Person nicht bzw. nicht mehr blind ist, richtet sich die Einstellung der Leistungen jedenfalls dann nach den Vorschriften über die Rücknahme bzw. Aufhebung von sozialrechtlichen Dauerverwaltungsakten (§§ 45 Abs. 1 und 3 bzw. 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X), wenn der zugrundeliegende Bewilligungsbescheid im Sinne einer dauerhaften Leistungsgewährung auszulegen ist.

Zu den Voraussetzungen der §§ 45 und 48 SGB X im Blindengeldrecht, insbesondere zur Annahme eines Vorbehalts der Leistungsprüfung bzw. Leistungseinstellung bei einer Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 3669/02 vom 06.02.2008

Für die Aufhebung von Förderbescheiden für komplementäre ambulante Dienste nach dem nordrhein-westfälischen Landespflegegesetz (hier in der Fassung vom 19.3.1996, GV. NRW. S. 137) und die Erstattung von Förderleistungen gelten die Bestimmungen des 10. Buchs des Sozialgesetzbuches entsprechend

Zur Bescheidaufhebung und Erstattung von Förderleistungen für komplementäre ambulante Dienste wegen Zweckverfehlung.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 2919/03 vom 13.12.2007

1. Das landesrechtliche Blindengeld kann durch einen über den einzelnen Monat hinausreichenden Dauerverwaltungsakt gewährt werden.

2. Die Pflegezulage nach Stufe III für Kriegsblinde (§ 35 BVG) ist als Leistung zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen vollen Umfangs auf das landesrechtliche Blindengeld anzurechnen.

3. Zur rückwirkenden Aufhebung blindengeldgewährender Bescheide und zur Erstattung des geleisteten Blindengeldes bei langjährigem Doppelbezug von landesrechtlichem Blindengeld und der Pflegezulage für Kriegsblinde nach § 35 BVG.

BSG – Urteil, B 11b AS 15/06 R vom 05.09.2007

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II kann die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ganz oder teilweise als privilegiertes Einkommen angesehen werden.

BSG – Urteil, B 9b AY 1/06 R vom 08.02.2007

Ein ausreisepflichtiger aber geduldeter Ausländer handelt rechtsmissbräuchlich, wenn er in Deutschland bleibt, obwohl ihm eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich sowie zumutbar ist.

BSG – Urteil, B 4 RA 43/05 R vom 07.09.2006

1. Ein Verwaltungsakt leidet an einem besonders schweren Fehler, wenn der Verwaltungsträger Pflichten eines Bürgers einseitig begründet oder feststellt, ohne dass es dafür bei Erlass des Verwaltungsakts eine gültige und anwendbare Ermächtigungsgrundlage gibt.

2. Ein solcher Fehler ist offensichtlich, wenn ein verständiger Durchschnittsadressat in nachvollziehender Würdigung aller in Betracht kommender rechtlicher und tatsächlicher Umstände mit Gewissheit zu der Beurteilung kommen müsste, dass der Verwaltungsakt im Zeitpunkt seiner Bekanntgabe an dem besonders schwerwiegenden Fehler litt.

3. Ein Anspruch auf Rücknahme eines Verwaltungsakts kann wegen unzulässiger Rechtsausübung untergehen.

BSG – Urteil, B 9a V 4/05 R vom 06.07.2006

Auch bei Versorgungsberechtigten im Beitrittsgebiet, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Besserung des Gesundheitszustandes nur dann nicht niedriger festzusetzen, wenn sie in den letzten zehn Jahren seit der Feststellung nach dem BVG unverändert geblieben ist. Art 3 Abs 1 GG gebietet es nicht, die gesetzlich vorgesehene Mindestfrist wegen der Besonderheiten der deutschen Wiedervereinigung zu verkürzen oder ganz entfallen zu lassen (Abgrenzung zu BSG vom 24.6.1998 - B 9 V 1/97 R = BSGE 82, 169 = SozR 3-3100 § 30 Nr 20).

BSG – Urteil, B 11a AL 5/05 R vom 31.01.2006

Kommt der Arbeitslose der Aufforderung der Arbeitsverwaltung, Eigenbemühungen zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit nachzuweisen, nicht nach, kann die Leistung nicht wegen fehlender Mitwirkung gemäß § 66 SGB I versagt oder entzogen werden.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 UF 184/05 vom 12.10.2005

Die Tatsache, dass eine Partei schon eine Rente bezieht, ist keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich.

Das sogenannte Renterprivileg steht einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht entgegen. Eine Aussetzung kann nur auf der Grundlage des VAÜG erfolgen.

OVG-BREMEN – Beschluss, 2 A 286/04 vom 29.03.2005

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass für den Widerruf der Bewilligung von Landespflegegeld neben der Regelung in § 8 BremLPflGG die Regelung in § 48 SGB X zur Anwendung kommt.

2. Zur Regelung in § 8 a BremLPflGG.

OVG-BREMEN – Beschluss, OVG 2 S 331/03 vom 24.10.2003

Zu den Voraussetzungen der Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 3 L 220/03 vom 22.10.2003

Eine zur Neufestsetzung berechtigende Verringerung des Wohngelds wegen Erhöhung des Familieneinkommens während eines laufenden Bewilligungszeitraumes gem. § 29 Abs. 3 Nr. 2 WoGG liegt auch dann vor, wenn die Erhöhung durch den Zuzug eines Familienmitglieds eintritt.

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 11/98 vom 20.02.2002

Ist Gegenstand einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung eines Gesetzes, so hat das vorlegende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage vorrangig zu prüfen, ob die Vertrauensschutzregelungen des Verwaltungsverfahrensrechts als Konkretisierungen des Rechtsstaatsprinzips eine rückwirkende Anwendung des Gesetzes auf den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt erlauben.

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 19/97 vom 20.02.2002

Ist Gegenstand einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung eines Gesetzes, so hat das vorlegende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage vorrangig zu prüfen, ob die Vertrauensschutzregelungen des Verwaltungsverfahrensrechts als Konkretisierungen des Rechtsstaatsprinzips eine rückwirkende Anwendung des Gesetzes auf den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt erlauben.

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 20/97 vom 20.02.2002

Ist Gegenstand einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung eines Gesetzes, so hat das vorlegende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage vorrangig zu prüfen, ob die Vertrauensschutzregelungen des Verwaltungsverfahrensrechts als Konkretisierungen des Rechtsstaatsprinzips eine rückwirkende Anwendung des Gesetzes auf den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt erlauben.

BVERFG – Beschluss, 1 BvL 21/97 vom 20.02.2002

Ist Gegenstand einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG die Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung eines Gesetzes, so hat das vorlegende Gericht unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage vorrangig zu prüfen, ob die Vertrauensschutzregelungen des Verwaltungsverfahrensrechts als Konkretisierungen des Rechtsstaatsprinzips eine rückwirkende Anwendung des Gesetzes auf den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt erlauben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 10.00 vom 22.11.2001

Bei der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 50 Abs. 2 SGB X gegen einen Erben des Verpflichteten ist im Rahmen der entsprechenden Anwendung der §§ 45 und 48 SGB X auf die Umstände in der Person des Erblassers, nicht aber auf in der Person des Erben begründete Umstände abzustellen.

Liegen keine atypischen Umstände vor, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X der Weg in eine ungebundene Ermessensentscheidung nicht eröffnet.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 S 1110/99 vom 04.12.2000

Eine Sicherstellung der Hilfe außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des bisherigen Sozialhilfeträgers mit der Folge dessen fortbestehender örtlicher Zuständigkeit nach § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG n.F. liegt nur dann vor, wenn die Hilfe zeitlich begrenzt (z.B. teilstationär oder ambulant) geleistet wird.

BSG – Urteil, B 2 U 47/98 R vom 02.11.1999

Will der Unfallversicherungsträger eine Verletztenrente einfrieren, so muß er nicht beweisen, daß der dem Ursprungsbescheid zugrunde gelegte Kausalzusammenhang mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unrichtig war. Er muß bei einer erneuten Kausalitätsbeurteilung beweisen, daß die für den Zusammenhang sprechenden Umstände den Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht erreichen.

BFH – Beschluss, VI B 215/98 vom 18.12.1998

BUNDESFINANZHOF

Die Rechtsfrage, ob eine Kindergeldfestsetzung bei einem Haushaltswechsel des Kindes auch dann gemäß § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben ist, wenn die getrennt lebenden Eltern die Zahlung des Kindergeldes an den ursprünglich Kindergeldberechtigten bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs des Kindes berücksichtigen, hat keine grundsätzliche Bedeutung, da sie sich eindeutig aus dem Gesetz dahin beantworten läßt, daß die Kindergeldfestsetzung aufzuheben ist.

EStG § 31 Satz 3, § 64 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 68 Abs. 1, § 70 Abs. 2
AO 1977 § 155 Abs. 6, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 d, § 176
BGB § 1615g Abs. 1 a.F., § 1612b Abs. 1
SGB X § 48

Beschluß vom 18. Dezember 1998 - VI B 215/98 -

Vorinstanz: FG Münster

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 725/07 vom 24.11.2008

BSG – Urteil, B 13 R 23/07 R vom 31.01.2008

BSG – Urteil, B 7a AL 64/05 R vom 06.04.2006

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 6 S 48.05 vom 29.08.2005

BSG – Urteil, B 4 RA 21/04 R vom 23.08.2005

BSG – Urteil, B 3 P 12/04 R vom 07.07.2005

BSG – Urteil, B 7a/7 AL 98/04 R vom 30.06.2005

BSG – Urteil, B 13 RJ 34/04 R vom 03.05.2005


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