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Entscheidungen zu "§ 1 Satz 1 SGB VI"

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10701/05.OVG vom 11.11.2005

Eine selbstständige Nebenabrede, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung an den Pensionsfonds als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft versprechen lässt, ist wirksam. Die Zahlungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die in einem separat abgeschlossenen Arbeitsvertrag enthaltene Verbeamtungszusage.

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