Bei andauernder Überwachung der Planerfüllung durch den Insolvenzverwalter rechtfertigt die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens nicht die Annahme, die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sei beendet und ein neues Insolvenzereignis könne eintreten (Bestätigung und Weiterführung von BSG vom 21.11 2002 - B 11 AL 35/02 R = BSGE 90, 157 = SozR 3-4300 § 183 Nr 3).
1. Bei der Bemessung des Insolvenzgeldes ist die monatliche Beitragsbemessungsgrenze noch nicht zu berücksichtigen, wenn der Insolvenzgeld-Zeitraum im Jahr 2003 liegt.
2. Vor der Ergänzung des § 183 SGB III um eine Regelung zur Entgeltumwandlung unterlagen umgewandelte Entgeltansprüche nicht dem Schutz der Insolvenzgeld-Versicherung.