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JuraForum.deUrteileVorschriftenSSächsVwVG§ 22 Abs. 2 SächsVwVG 

Entscheidungen zu "§ 22 Abs. 2 SächsVwVG"

Übersicht

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 BS 315/03 vom 04.11.2003

Zur Ermessensbetätigung der Vollstreckungsbehörde bei der Bestimmung der Höhe des Zwangsgeldes gemäß § 22 Abs. 1 SächsVwVG, wenn der Pflichtige eine Unterlassungspflicht nicht beachtet.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 BS 332/03 vom 04.11.2003

Nach dem Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz kann die Vollstreckung durch den Einsatz mehrerer Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen nebeneinander betrieben werden. Die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes führt weder zur Rechtswidrigkeit noch zur Erledigung von zuvor erlassenen Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen.

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