1. Unzulässigkeit der Kombination eines vorteilsbezogenen Abwasserbeitragsmaßstabes mit einem sich degressiv zur Nutzungsfläche verhaltenden Beitragsteils für die Kosten der Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen
2. Maßgeblich für die beitragsrechtliche Unbeachtlichkeit der Nichtberücksichtigung einer unterschiedlichen Vorteilsvermittlung i.S.v. § 18 Abs. 1 SächsKAG ist die Auswirkung auf den Beitrag.
3. Zur Bestimmung des In-Kraft-Tretens einer Abwassersatzung auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Auflösung eines bisher zuständigen Abwasserzweckverbandes
1. Bei der Erhebung von öffentlichen Abgaben im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nur gerechtfertigt, wenn dessen Erfolg in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg.
2. Zum abgabenrechtlichen Maßstab zur Bestimmung des Vorteils im Sinne von § 18 Abs. 1 SächsKAG gegenüber Innenbereichsgrundstücken im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB.
3. Zum Umfang der Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Beitragsbescheiden.