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JuraForum.deUrteileVorschriftenRRVG§ 15 Abs. 1 RVG 

Entscheidungen zu "§ 15 Abs. 1 RVG"

Übersicht

BGH – Urteil, IX ZR 10/08 vom 12.03.2009

Die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und diejenige vor dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren stellen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten dar, deren Wahrnehmung jeweils eine Geschäftsgebühr auslöst.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 251/05 vom 13.06.2006

1. Die Veröffentlichung von Fotos vom Einkaufsbummel einer langjährigen Ministerpräsidentin unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt war durch ein erhebliches öffentliches Interesse gerechtfertigt. Dagegen war es mit der berechtigten Hoffnung auf Schutz und Achtung der Privatsphäre nicht mehr vereinbar, trotz Protestes der Betroffenen ihre ständige Beschattung durch Fotografen am Folgetag fortzusetzen, ohne dass ein Ende absehbar war.

2. Wird mit einem Abmahnschreiben und sodann - nach Erwirkung einer einstweiligen Verfügung - mit einem Abschlussschreiben dasselbe Unterlassungsbegehren verfolgt, fällt für die außergerichtliche Vertretung nur eine einheitliche Geschäftsgebühr an.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 206/07 vom 23.01.2008

BAG – Beschluss, 3 AZB 36/07 vom 14.11.2007

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-5 W 46/06 vom 12.04.2007

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 8 W 27/06 vom 12.10.2006

OLG-HAMM – Beschluss, 20 U 72/06 vom 19.07.2006

OLG-HAMM – Beschluss, 24 W 23/05 vom 31.10.2005


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