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JuraForum.deUrteileVorschriftenRRPflG§ 4 Abs. 1 RPflG 

Entscheidungen zu "§ 4 Abs. 1 RPflG"

Übersicht

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 213/02 vom 12.11.2002

1. Die Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld als Geschäftswert verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

2. Die Anknüpfung der Höhe der Gebühr an den Wert des Geschäfts verstößt auch nicht gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften (jeweils Anschluss an BayObLGZ 2000, 350).

3. Über die Erinnerung gegen den Kostenansatz hat zunächst der Rechtspfleger des Grundbuchamts zu entscheiden.

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Beschluss, 2 AR 15/00 vom 07.04.2000

1. Hat der Rechtspfleger ein an ihn gerichtetes Rechtshilfeersuchen abgelehnt, so ist der ersuchende Rechtspfleger aufgrund der am 1. Oktober 1998 in Kraft getretenen Änderung des § 11 RPflG befugt, die Entscheidung des höheren Gerichts herbeizuführen.

2. Das Rechtshilfeersuchen eines Gerichts gleicher Ordnung darf nur dann abgelehnt werden, wenn das Ersuchen als solches seinem Inhalt nach "schlechthin" verboten ist.

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