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JuraForum.deUrteileVorschriftenRRPflG§ 20 Nr. 17 RPflG 

Entscheidungen zu "§ 20 Nr. 17 RPflG"

Übersicht

BGH – Beschluss, IX ZB 287/03 vom 02.06.2005

Das Beschwerdegericht muß eine Entscheidung der ersten Instanz aufheben und die Sache zur erneuten Behandlung durch diese zurückverweisen, wenn statt des funktionell zuständigen Richters der Rechtspfleger entschieden hat. Unterläßt es dies, hat das Rechtsbeschwerdegericht die Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz nachzuholen.

OLG-KOELN – Beschluss, 16 W 26/06 vom 31.05.2006


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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