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JuraForum.deUrteileVorschriftenRRGebStV§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV 

Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV"

Übersicht

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 1.08 vom 18.06.2008

Ein die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht rechtfertigender besonderer Härtefall (§ 6 Abs. 3 RGebStV) liegt nicht darin, dass einem Rundfunkteilnehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV zustände, er einen solchen Antrag aber nicht stellen will.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 740/07 vom 11.04.2008

1. Nach der Regelungssystematik des § 6 RGebStV ist es ausgeschlossen, dass ein Rundfunkteilnehmer, der es bewusst unterlässt, die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 RGebStV zu schaffen, sich eine Befreiung über die Anwendung der Härtefallklausel des § 6 Abs. 3 RGebStV sichert.

2. Ob ein besonderer Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV vorliegt, beurteilt sich nicht ausschließlich nach der Einkommenssituation, sondern nach der gesamten Vermögenssituation des Rundfunkteilnehmers.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 11 B 16.08 vom 11.08.2008


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