1. Die Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) gestalten auch mit Blick auf die Rechtsposition der Betreiber bereits zugelassener Anlagen unmittelbar die Pflichten der Deponiebetreiber und die Anforderungen an die Deponien.
2. Ein "gleichwertiges System" im Sinne der Nummer 10.4.1.3.2 TA Siedlungsabfall ist ein Deponieabdichtungssystem, dessen Leistungsmerkmale über die gesamten Betriebsphasen einer Deponie der Leistungsfähigkeit der von der TA Siedlungsabfall als Regelabdichtungssystem angesehenen Kombinationsdichtung entsprechen.