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JuraForum.deUrteileVorschriftenRRBerG Art. 1§ 5 Nr. RBerG Art. 1 

Entscheidungen zu "§ 5 Nr. RBerG Art. 1"

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OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 243/06 vom 14.12.2006

Bei einem Immobilienerwerb im Treuhandmodell ist der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Treuhänder wegen der Vielzahl umfassender Dienstleistungen und Tätigkeiten sowohl rechtsberatender wie auch rechtsbesorgender Natur ein Rechtsgeschäft, das wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB nichtig ist. Ist eine Steuerberatungsgesellschaft Treuhänder greift der Ausnahmetatbestand des Art. 1 § 5 Nr. " RBerG nicht ein, wenn die Rechtsberatung oder die Geschäftsbesorgung Hauptbestandteile ihrer Tätigkeit bilden. Nach dem Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes ist von der Nichtigkeitsfolge grundsätzlich auch die vom Auftraggeber dem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht betroffen.

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