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Entscheidungen zu "§ 22 RAVwS"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 902/00 vom 26.02.2001

Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG, dass die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg von den Mitgliedern auch während der Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung Beitragsleistungen verlangt.

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