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JuraForum.deUrteileVorschriftenRRAVwS§ 12 Abs. 1 RAVwS 

Entscheidungen zu "§ 12 Abs. 1 RAVwS"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 872/02 vom 28.01.2003

Die Entscheidung eines Altanwalts, an der vom Versorgungswerk gebotenen Versorgung mit Blick auf eine bereits anderweit getroffene private Vorsorge nur teilweise oder überhaupt nicht teilnehmen zu wollen, ist nach Ablauf der in der Satzung bestimmten Fristen nicht revidierbar. Eine spätere Rückkehr zur vollen Teilnahme sieht die Satzung nicht vor. Das steht mit höherrangigem Recht in Einklang.

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