JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > R > Rahmentarifvertrag für alle Arbeiter/Angestellten einschließlich der Auszubildenden in den Florist-Fachbetrieben, Blumen- und Kranzbindereien und dem gesamten Blumeneinzelhandel im Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg einschließlich Berli > § 9 Ziff. I bis III Rahmentarifvertrag für alle Arbeiter/Angestellten einschließlich der Auszubildenden in den Florist-Fachbetrieben, Blumen- und Kranzbindereien und dem gesamten Blumeneinzelhandel im Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg einschließlich Berli
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