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JuraForum.deUrteileVorschriftenPPStV§ 19 Abs. 2 PStV 

Entscheidungen zu "§ 19 Abs. 2 PStV"

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 241/04 vom 14.07.2004

Eine Entbindung im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG liegt - negativ - auch dann nicht vor, wenn die Schwangerschaft wegen einer medizinischen Indikation - wie auch immer - abgebrochen und daraufhin - dem Zweck des Schwangerschaftsabbruchs entsprechend - ein totes Kind geboren wird.

Das gilt auch in den in § 29 Abs. 2 PStV geregelten Fällen der Geburt eines toten Kindes mit einem Gewicht von mehr als 500 g.

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