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Entscheidungen zu "§ 7 PostLV"

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11206/03.OVG vom 18.06.2004

Ungeachtet ihrer Privatisierung sind die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (hier: Deutsche Telekom AG) bei der Aufstellung entsprechender Anforderungsprofile für besetzbare Dienstposten an die Vorgaben des Laufbahnprinzips gebunden (hier zum Bildungsabschluss: "abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation"); daran ändert auch nichts die Möglichkeit einer In-sich-Beurlaubung des Beamten.

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