Die Auflösung einer Abteilung eines Ministeriums als Folge einer Kabinettsentscheidung ist eine der Mitbestimmung des Personalrats entzogene Organisationsentscheidung.
Die Umsetzung bisheriger Referatsleiter (Regierungsdirektoren) auf nach der Besoldungsgruppe A 15 bewertete Referenten-Dienstposten ist keine Übertragung einer niedriger bewerteten Tätigkeit im Sinne des Personalvertretungsrechts.
Der Verlust einer Beförderungschance durch den Wechsel des Dienstpostens löst bei einem Beamten kein Mitbestimmungsrecht wegen der Übertragung einer niedriger bewerteten Tätigkeit aus.