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JuraForum.deUrteileVorschriftenPPEhrlKostV 96§ 5 PEhrlKostV 96 

Entscheidungen zu "§ 5 PEhrlKostV 96"

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 1686/06 vom 07.02.2007

1.) Nach § 33 Abs. 2 Satz 3 AMG ist maßgeblich für die Festlegung der Gebühren für die Freigabe einer (Arzneimittel-)Charge das Äquivalenzprinzip. Die Kostendeckung ist als Veranschlagungsmaxime zu berücksichtigen.

2.) Durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 a) und b) PEhrlKostV 96 sind nicht ersichtlich.

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