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Entscheidungen zu "§ 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG"

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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 13 A 2457/05 vom 29.04.2008

Kein Anspruch des Inhabers von Genehmigungen nach dem Rettungsgesetz NRW darauf, dass für sog. "abgerüstete" Krankenwagen mit Krankentragesessel und/oder Krankentrageliege eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht erteilt wird. Zwecks Vermeidung von Missbrauch unterliegt die Genehmigungsbehörde bei und nach Erteilung der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz einer umfassenden Prüfungs- und Kontrollpflicht.

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