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JuraForum.deUrteileVorschriftenPPatG§ 99 Abs. 3 PatG 

Entscheidungen zu "§ 99 Abs. 3 PatG"

Übersicht

BGH – Beschluss, X ZR 56/05 vom 27.06.2007

Die freie Akteneinsicht nach § 99 Abs. 3 Sätze 2 und 3 PatG umfasst grundsätzlich die gesamten Akten des Patentnichtigkeitsverfahrens einschließlich in dieses Verfahren eingeführter Aktenteile aus Patentverletzungsverfahren, solange nicht ein der Akteneinsicht auch in solche Aktenteile entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse geltend gemacht ist.

BGH – Beschluss, X ZR 4/00 vom 17.10.2000

Akteneinsicht XV

PatG § 99 Abs. 3

Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der von einem anwaltlichen Vertreter gestellte Antrag auf Einsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens nicht, daß der von dem Anwalt vertretene Mandant namhaft gemacht wird.

BGH, Beschluß vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00 -
Bundespatentgericht

BGH – Beschluss, Xa ZR 162/07 vom 27.05.2009

BGH – Beschluss, X ZR 81/03 vom 15.04.2008

BGH – Beschluss, X ZB 20/06 vom 06.03.2007

BGH – Beschluss, X ZR 64/05 vom 07.03.2006

BGH – Beschluss, X ZR 61/05 vom 22.11.2005

BGH – Beschluss, X ZR 237/98 vom 28.11.2000


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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