PatG 1981 § 100 Abs. 3 Nr. 6 (Fassung: 1. November 1998)
Unterbleibt eine sachliche Befassung mit einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel, ist gleichwohl eine hinreichende Begründung gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung erkennen läßt, daß das Gericht das selbständige Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel nicht für entscheidungserheblich gehalten hat, und die hierfür maßgeblichen Erwägungen angibt.
BGH, Beschl. vom 12. September 2000 - X ZB 16/99 -
Bundespatentgericht