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JuraForum.deUrteileVorschriftenOOWiG§ 51 OWiG 

Entscheidungen zu "§ 51 OWiG"

Übersicht

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 148/07 vom 09.03.2007

Zur Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 716/06 vom 12.12.2006

Für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides ist dessen Zustellung nicht erforderlich.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 688/04 vom 03.11.2004

Ein aktenmäßiger Nachweis der Bevollmächtigung des Verteidigers ist nicht Voraussetzung für deren Wirksamkeit.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 524/04 vom 05.10.2004

Gemäß § 51 Abs. 3 OWiG gilt nur der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkung haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden kann.

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