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JuraForum.deUrteileVorschriftenNNStrG§ 10 NStrG 

Entscheidungen zu "§ 10 NStrG"

Übersicht

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 191/08 vom 14.05.2009

1. Ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes seitens einer Gemeinde gem. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG liegt auch dann vor, wenn die Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Beseitigung einer Aufwölbung auf einem Gehweg beauftragt, das Unternehmen dann Wurzeln eines an der Straße stehenden Baumes entfernt, und dieser später mangels hinreichender Verankerung umfällt, wodurch eine vorbeifahrende Radfahrerin verletzt wird.

2. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt hier dann vor, wenn erkennbar für die Standsicherheit des Baumes wesentliche Wurzeln entfernt werden oder nicht zumindest nach Entfernung einzelner Wurzeln eine Überprüfung des Baumes (hier: Robinie als Flachwurzler) erfolgt, um zu klären, ob überhaupt noch genügend Haltewurzeln vorhanden sind.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 6 U 90/01 vom 28.09.2001

Gemeinden sind an Sonn- und Feiertagen regelmäßig nicht verpflichtet vor 09.00 Uhr morgens die Straßen zu streuen

OLG-BRAUNSCHWEIG – Urteil, 3 U 267/01 vom 17.07.2002


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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