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JuraForum.deUrteileVorschriftenNNPersVG§ 75 Abs. 1 NPersVG 

Entscheidungen zu "§ 75 Abs. 1 NPersVG"

Übersicht

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 Sa 1718/03 vom 14.05.2004

Das Verfahren der Benehmensherstellung bei außerordentlicher Kündigung im öffentlichen Dienst ist nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, wenn der Vorsitzende gleichzeitig als Vorsitzender und als Vertreter der Angestelltengruppe unterschreibt.

Für diesen Fall ist die Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats unwirksam.

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