Konzerte im Sinne des NV Chor sind musikalische Darbietungen in nicht szenischer Form, die im Tarifsinne weder als konzertante Aufführungen musikalischer Bühnenwerke noch als bunte Programme anzusehen sind. Darauf, ob das Dargebotene in der Musikliteratur als "Konzert" bezeichnet wird, kommt es nicht an.
Aktenzeichen: 6 AZR 56/99
Bundesarbeitsgericht 6. Senat
Urteil vom 20. Juli 2000
- 6 AZR 56/99 -
I. Arbeitsgericht
Köln
- 16 Ca 6414/97 -
Urteil vom 17. März 1998
II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 9 Sa 1144/98 -
Urteil vom 10. November 1998