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Entscheidungen zu "§ 66 NGefAG"

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 68/03 vom 06.06.2003

Ein durch die Verkehrszeichen 290 und 292 zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO angeordnetes eingeschränktes Haltverbot für eine Zone erfasst nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Flächen, die der Fußgängernutzung vorbehalten sind.

Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus der Anbringung des Zusatzzeichens 1060-11 ("auch Fahrräder").

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