Die dem Beamten bei häuslicher Pflege zustehende Pauschalbeihilfe ist ohne Rücksicht auf die Gründe und den Umfang der Pflegebedürftigkeit subsidiär gegenüber der Pflegezulage nach § 35 BVG.
Das wegen einer Immunschwäche bei maligner Grunderkrankung ärztlich verordnete Vitaminpräparat "Vitamin E Stada Kapseln N3" ist nicht beihilfefähig, weil es sich nicht um ein Arzneimittel im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV handelt.