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JuraForum.deUrteileVorschriftenNNBauO§ 89 NBauO 

Entscheidungen zu "§ 89 NBauO"

Übersicht

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 233/08 vom 19.11.2008

1. Zu den Grenzen zulässiger Pferde- und Hundehaltung im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet.

2. Zur Berücksichtigung tierschutzrechlicher Gesichtspunkte bei der Baugenehmigung für einen Stall.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 98/08 vom 29.07.2008

§ 99 NBauO stellt keine Rechtsgrundlage dafür dar, bei einem nach Inkrafttreten der Niedersächsischen Bauordnung (1.1.1974) genehmigten Gebäude die Anforderungen durchzusetzen, die § 20 Abs. 2 NBauO erst aufgrund des Fünften NBauO-Änderungsgesetzes 1986 stellt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 4/08 vom 26.02.2008

1. Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verfügung, mit der Arbeiten im Gebäudeinneren angeordnet werden.

2. Zur Adressateneigenschaft einer Person, welche die Sachherrschaft über ein Gebäude hatte, ohne schon Eigentümer zu sein, dieses dann aber vor Erlass der Bauverfügung verkauft und die Schlüssel an den Käufer übergibt.

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