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JuraForum.deUrteileVorschriftenNNatSchG§ 60 Abs. 3 NatSchG 

Entscheidungen zu "§ 60 Abs. 3 NatSchG"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2299/01 vom 11.04.2003

1. Zur Weiterführung eines Normenkontrollverfahrens nach Außerkrafttreten der angegriffenen Rechtsvorschrift (hier: zeitlich befristete naturschutzrechtliche Sicherstellungsverordnung).

2. Zum Erfordernis der Schutzwürdigkeit eines einstweilig sichergestellten Landschaftsteils (hier: Teilbereich der Moränenlandschaft des Wurzacher Beckens).

3. Einer einstweiligen Sicherstellung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 NatSchG kann im Regelfall nicht der Einwand einer unzulässigen "Verhinderungsplanung" entgegen gehalten werden.

4. Ein Verstoß des Normgebers gegen die Verpflichtung aus § 60 Abs. 3 NatSchG zur Aufhebung einer Sicherstellungsverordnung kann nicht im Wege der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO geltend gemacht werden.

5. Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer Verlängerung der Sicherstellungsverordnung nach § 60 Abs. 2 Satz 2 NatSchG.

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