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JuraForum.deUrteileVorschriftenMMarkenG§ 85 Abs. 1 MarkenG 

Entscheidungen zu "§ 85 Abs. 1 MarkenG"

Übersicht

BGH – Beschluss, I ZB 39/05 vom 20.07.2006

Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notieren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten gereicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt.

BGH – Beschluss, I ZB 107/07 vom 14.02.2008

BGH – Beschluss, I ZB 12/00 vom 06.07.2000

BGH – Beschluss, I ZA 1/99 vom 03.11.1999


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