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JuraForum.deUrteileVorschriftenLLwVG§ 21 Abs. 2 S. 1 LwVG 

Entscheidungen zu "§ 21 Abs. 2 S. 1 LwVG"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 2 Ww 33/02 vom 07.06.2002

Gemäß § 21 Abs. 2 LwVG ist eine Belehrung über Form und Frist des zulässigen Rechtsmittels nur bei Beschlüssen, die in der Hauptsache erlassen worden sind, gesetzlich vorgesehen. Um eine solche Entscheidung in der Hauptsache handelt es sich bei einer isolierten Kostenentscheidung nicht.

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