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JuraForum.deUrteileVorschriftenLLuftPersV§ 70 Abs. 2 LuftPersV 

Entscheidungen zu "§ 70 Abs. 2 LuftPersV"

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BAG – Urteil, 6 AZR 552/02 vom 19.02.2004

Eine Vereinbarung, nach der ein Bewerber um die Stelle eines Flugzeugführers die Kosten für den Erwerb einer hierfür erforderlichen Musterberechtigung ganz oder anteilig trägt, soweit er vor Ablauf von drei Jahren nach Beginn des Arbeitsverhältnisses kündigt, kann den Anforderungen einer auf § 242 BGB zu stützenden Inhaltskontrolle genügen.

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