Erfolglose Klage einer Polizeibeamtin auf Erstattung des ihr durch den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts bei der Vollkaskoversicherung entstandenen Schadens infolge eines selbstverschuldeten Unfalls bei einer aus triftigen Gründen mit dem privaten Kraftfahrzeug vorgenommenen Dienstfahrt.
Mit der Gewährung einer (erhöhten) Wegstreckenentschädigung hat das beklagte Land einen hinreichenden anderweitigen Ausgleich für den infolge des Verlustes des Schadensfreiheitsrabatts bei der Fahrzeugvollversicherung eingetretenen Schadens geschaffen.