Die Verminderung der Bereitschaftsdienste im Pflegedienst eines Krankenhauses bei gleichbleibendem Personalbestand unterliegt nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 LPVG.
Die Errichtung und der Betrieb einer integrierten Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehr in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des § 6 Abs. 1 Satz 6 RDG stellt Aufgabenerfüllung nach außen dar, die der Mitbestimmung der Personalvertretung der beteiligten Gemeinde nicht unterliegt.