1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Beteiligungsrechten, wenn die als mitbestimmungspflichtig angesehene Maßnahme bereits tatsächlich durchgeführt worden ist.
2. Zur Frage, ob die Einführung eines komfortableren EDV-Systems eine der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegende grundsätzlich neue Arbeitsmethode mit sich bringt.