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JuraForum.deUrteileVorschriftenLLMBG§ 47 a LMBG 

Entscheidungen zu "§ 47 a LMBG"

Übersicht

OVG-SAARLAND – Urteil, 3 R 7/05 vom 03.02.2006

1. Lebensmittel sind nach der Definition des Gemeinschaftsrechts und nunmehr auch des deutschen Rechts Stoffe, die vom Menschen aufgenommen werden; dazu genügen auch Aromastoffe.

2. Arzneimittel in der Form von Funktionsarzneimitteln sind nach Gemeinschaftsrecht und deutschem Recht Stoffe, die die Körperfunktionen positiv oder negativ beeinflussen und damit Auswirkungen auf die Gesundheit haben können.

3. Erfüllt ein Stoff sowohl die Lebensmitteldefinition als auch die Arzneimitteldefinition, hat das Arzneimittelrecht wegen der typischerweise größeren Gesundheitsgefahren für die rechtliche Behandlung nach Gemeinschaftsrecht und nunmehr auch deutschem Recht Vorrang.

4. Ein Weihrauchextrakt mit aromatischen Wirkungen und der Beeinflussung von Entzündungsprozessen ist als zulassungspflichtiges Arzneimittel zu behandeln.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 03.914 vom 20.09.2004

Die irreführende Wirkung einer Bezeichnung für ein Lebensmittel kann entfallen, wenn durch ihren andauernden, von den Behörden nicht effektiv unterbundenen Gebrauch die Verbrauchererwartung verändert wurde.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 A 2320/03 vom 15.06.2004

Wenn ein Produkt nicht eindeutig ein Lebensmittel ist, sondern auch ein Arzneimittel sein könnte, erfolgt die Abgrenzung derzeit nach auslaufendem Recht, dessen Klärung keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommt.

OLG-KOELN – Urteil, 6 U 140/02 vom 03.01.2003

OLG-KOELN – Urteil, 6 U 37/98 vom 01.09.2000


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