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Entscheidungen zu "§ 11 LFGB"

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OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 203/05 vom 09.02.2006

1. Die Werbeangaben: "Trägt effektiv zur Gewichtsreduktion bei" und "führt zur gesunden, stetigen Gewichtsabnahme" für eine "Vitalkost" deuten auf die schlankmachende Eigenschaft des Lebensmittels hin. Das verstößt gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 NKV, soweit § 14 a DiätV nicht eingreift. Für "bilanzierte Diäten" (§ 14 b DiätV) gilt die Ausnahme des § 6 Abs. 1 Satz 2 NKV nicht.

2. Diese Angaben (siehe im Leitsatz 1) erwecken zusammen mit dem Hinweis: "bilanzierte Diät" den für das Irreführungsverbot (§ 11 LFGB) maßgeblichen Eindruck, das so beworbene Erzeugnis entspreche der gesetzlichen Begriffsbestimmung hierfür (§ 1 Abs. 4 a DiätV).

3. Der Werbehinweis: "zur diätetischen Behandlung von Störungen des Kohlehydrat- und Fettstoffwechsels, beruhend auf krankhaftem Übergewicht" verstößt gegen § 12 Abs. 1 LFGB, soweit die Ausnahmen vom Werbeverbot (§ 3 DiätV) nicht vorliegen.

4. Verstöße gegen § 6 NKV und §§ 11 und 12 LFGB begründen den Unterlassungsanspruch nur bezüglich des Anbietens und Vertreibens des Produkts mit diesen Angaben, nicht aber hinsichtlich des Herstellens. § 3 UWG (mit § 4 Nr. 11 UWG) betrifft nur Wettbewerbshandlungen, zu diesen gehört das bloße Herstellen nicht.

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 1/08 vom 05.06.2008

OLG-KOELN – Urteil, 6 U 144/07 vom 18.01.2008

OLG-KOELN – Urteil, 6 U 56/07 vom 12.10.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 6 U 46/07 vom 09.10.2007


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