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JuraForum.deUrteileVorschriftenLLBG§ 88 LBG 

Entscheidungen zu "§ 88 LBG"

Übersicht

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 1 A 265/04 vom 21.04.2005

1. Überträgt eine Gemeinde die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten ihrer Beamten nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit auf einen Kreis, stellt die damit verbundene Weitergabe bzw. Überlassung persönlicher Daten einen Eingriff in das Recht der betroffenen Beamten auf informationelle Selbstbestimmung dar.

2. Nach derzeitiger Rechtslage fehlt es in Nordrhein-Westfalen für die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs an der erforderlichen (formell-)gesetzlichen Grundlage. Eine solche gesetzliche Grundlage findet sich insbesondere weder in den Vorschriften der §§ 102 ff. LBG über den Umgang mit Personalakten noch im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit oder in § 88 LBG i.V.m. § 15 Abs. 2 2. Alt. BVO.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 15 Sa 508/08 vom 07.08.2008


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