Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenLLBG§ 78 LBG 

Entscheidungen zu "§ 78 LBG"

Übersicht

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 20.07 vom 16.10.2008

Ein nach dem Blockmodell teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter kann regelmäßig die Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit verlangen, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist und damit das bereits durch eine Besoldungskürzung vorfinanzierte Freistellungsjahr in wesentlichem Umfang entwertet wird.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 6 B 228/06 vom 21.03.2006

Zur Anrechnung von Zeiten des Urlaubs aus familienpolitischen Gründen (§ 85a LBG) auf das Hilfskriterium Dienstalter.

Zum Benachteiligungsverbot gemäß §§ 85a Abs. 5, 78g LBG.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 1 A 2722/04 vom 18.08.2005

1. Die Tätigkeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes fällt in der Regel in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2003/88/EG (früher: 93/104/EG) und 89/391/EWG mit der Folge, dass ihre wöchentliche Arbeitszeit in der Regel durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf (im Anschluss an EuGH, Beschluss vom 14.7.2005 - C-52/04 -). Dem entgegenstehende nationale Vorschriften wie z.B. § 1 Abs. 1 Satz 1 AZVOFeu sind richtlinienkonform auszulegen.

2. Von Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes geleisteter Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit i.S.v. Art. 2 Nr. 1 und Art. 6 b) der Richtlinie 2003/88/EG, wenn während des Bereitschaftsdienstes Anwesenheitspflicht an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort besteht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 9.9.2003 - C-151/02 -).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11104/02 vom 13.12.2002

1. Auch für den Zeitraum vor In-Kraft-Treten des § 78 a LBG bestand bereits nach § 78 Satz 1 LBG eine grundsätzliche Verpflichtung für kommunale Wahlbeamte, Vergütungen aus Tätigkeiten für kommunale Unternehmen an ihren Dienstherrn abzuführen (im Anschluss an BVerwGE 106, 324).

2. Der Ablieferungsanspruch verjährt in vier Jahren (§ 105 LBG). Darüber hinaus sind der Geltendmachung des Anspruchs für die Vergangenheit aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen - Vertrauensschutz und Berechenbarkeit hoheitlichen Handelns - unter besonderen Umständen zusätzliche Grenzen gesetzt.

Solche Umstände liegen hier in der langjährigen Unklarheit über die rechtliche Einordnung der Tätigkeit von Wahlbeamten in kommunalen Wirtschaftsunternehmen sowie der in einer Vielzahl von Kommunen seit jeher geübten, aufsichtlich unbeanstandeten Praxis, die Annahme der Vergütungen nicht in Frage zu stellen.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 78 LBG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum