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JuraForum.deUrteileVorschriftenLLBG§ 37 LBG 

Entscheidungen zu "§ 37 LBG"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2131/07 vom 21.09.2007

1. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn, bei einer Abordnung substantiierte Anhaltspunkte für eine Gesundheitsschädigung des Beamten im Rahmen des Abordnungsermessens angemessen zu berücksichtigen (wie BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 23.05.2005 - 2BvR 583/05-, NVwZ 2005, 926).

2. Die Beteiligung des Personalrats bezieht sich nicht auf die verwaltungstechnische Abordnungsverfügung, sondern auf den Vorgang der Abordnung und den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt.

3. In der Sphäre des Personalrats liegende Fehler des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens (hier: möglicherweise unzulässiger Personalratsbeschluss im Umlaufverfahren) führen nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme.

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