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JuraForum.deUrteileVorschriftenLLBauO§ 65 Abs. 1 Satz 2 LBauO 

Entscheidungen zu "§ 65 Abs. 1 Satz 2 LBauO"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10587/07.OVG vom 25.07.2007

1. Nach rheinland-pfälzischem Bauordnungsrecht ist die Baugenehmigung Schlusspunkt bei der Erteilung mehrerer für ein Vorhaben notwendiger Genehmigungen.

2. Die Baugenehmigung ist zu versagen, wenn die übrigen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.

3. Die Baugenehmigung und die übrigen Genehmigungen bzw. die Versagungsbescheide bleiben selbständig angreifbare Verwaltungsakte.

4. Die Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung kann nur bei Verpflichtung zur Erteilung der übrigen Genehmigung(en) ausgesprochen werden.

5. Zu den Anforderungen an die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Umbau eines Mansarddaches.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10260/07.OVG vom 04.07.2007

Zur Genehmigung eines Aussiedlerhofes nach der Landschaftsschutzverordnung "Rheinhessisches Rheingebiet".

Zum Umfang der Prüfung naturschutzrechtlicher Fragen bei der Entscheidung über einen Bauvorbescheid für die Errichtung eines Aussiedlerhofes.

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