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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKSVG§ 41 Abs. 3 KSVG 

Entscheidungen zu "§ 41 Abs. 3 KSVG"

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 146/06 vom 07.03.2007

a) Sind Wahlen zur Besetzung von Stadtratsausschüssen nach gemeinsamen Wahlvorschlägen wegen eines Verstoßes gegen das Prinzip der demokratischen Repräsentation zu beanstanden, so führt das gleichwohl nicht zu einer Verletzung subjektiver organschaftlicher Rechte eines fraktionslosen Stadtratsmitglieds, wenn dieses dadurch nicht um einen ihm bei einer spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat "zustehenden" Sitz in einem Ausschuss gebracht worden ist, sondern die Realisierung seiner Wahlchance aufgrund von "Unwägbarkeiten" des Wahlgeschehens ebenfalls nicht dem Prinzip der spiegelbildlichen Verletzung in den Ausschüssen nach den Mehrheitsverhältnissen im Plenum entspräche.

b) Adressat der Verpflichtung, der Einberufung des Stadtrates die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, ist allein der (Ober-)Bürgermeister, dem die Sitzungsvorbereitung obliegt.

c) Hat das Verwaltungsgericht auf den dahingehenden Antrag eines Stadtratsmitglieds festgestellt, dass der (Ober-)Bürgermeister seine Rechte verletzt hat, indem er es unterlassen hat, Verwaltungsvorlagen zu einem Tagesordnungspunkt einer Stadtratssitzung zu übersenden, so hat das Stadtratsmitglied keinen darüber hinausgehenden Anspruch darauf, das auch die Rechtswidrigkeit des zu diesem Tagesordnungspunkt gefassten Gemeinderatsbeschlusses festgestellt wird, da dem Stadtrat keine Pflichten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Einladung von Ratsmitgliedern treffen und ein Ratsmitglied keinen Anspruch auf objektive Rechtmäßigkeit der Ratsbeschlüsse hat.

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