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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKSVG§ 108 KSVG 

Entscheidungen zu "§ 108 KSVG"

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 B 279/08 vom 22.10.2008

Ein gewerblicher Sammler von Altpapier, der - in quantitativer und qualitativer Hinsicht - nicht näher substantiierte wirtschaftliche Einbußen geltend macht, weil auch ein öffentlich-rechtlicher Entsorger Blaue Tonnen zur Erfassung der PPK-Fraktion in seinem Stadtgebiet aufstellt und bedient, hat dies gegebenenfalls vorläufig hinzunehmen. Ihm fehlt bereits das für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO erforderliche Dringlichkeitsinteresse.

Auch ist ein Anordnungsanspruch auf Unterbindung einer konkurrierenden Betätigung öffentlich-rechtlicher Entsorger unter dem Blickwinkel der §§ 108 KSVG, 13 KrW-/AbfG und sonstiger eventueller drittschützender Vorschriften nicht überwiegend wahrscheinlich.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 1 Verg 6/05 vom 05.07.2006


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