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JuraForum.deUrteileVorschriftenKKSchG§ 15 I KSchG 

Entscheidungen zu "§ 15 I KSchG"

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 9/4 TaBV 209/05 vom 30.03.2006

Leitsatz: Ist das Ersatzmitglied des Betriebsrats infolge langandauernder Erkrankung selbst verhindert, das Vertretungsamt wahrzunehmen, tritt es nicht in den Betriebsrat ein und erlangt nicht den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Das nächstberufene Ersatzmitglied wird unmittelbarer Vertreter des Betriebsratsmitglieds und nicht des verhinderten Ersatzmitglieds.

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